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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Seeunfall

(sea accident, accident by sea) Ein S. liegt nach dem Seeunfalluntersuchungsge­setz vor, wenn ein Schiff gesunken, verschol­len oder aufgegeben ist, einen erheblichen Schaden erlitten oder verursacht hat oder beim Betrieb eine Person getötet worden oder vermißt ist. Als S. gilt auch unterlassene Hilfeleistung sowie die Gefährdung der Sicherheit der Besat­zung und der Sicherheit des Schiffsverkehrs. Ein S., der sich auf hoher See, in fremden Ho­heitsgewässern, auf den Seeschiffahrtsstraßen und in den Häfen ereignet hat, muss von einem Seeamt untersucht werden. wenn ein See­schiff beteiligt ist, das berechtigt ist, die Bundes­flagge zu führen.





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Seeunfalluntersuchungsgesetz
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Weitere Begriffe : Gewitterwolke | Segelkleidung | Knoten
 
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