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Schiffsregisterordnung
(ships registry order) Gesetzliche Bestimmung in der vom 25. 12. 1993 an geltenden und am 26.
5. 1994 bekanntgemachten Neufassung, die die Eintragung von Seeschiffen in das Seeschiffsregister (SSR) oder von Binnenschiffen in das Binnenschiffsregister mit insgesamt 93 §§ detailliert regelt. Nach der S. muss ein Unterscheidungssignal eingetragen und über die Eintragung eine Urkunde ausgestellt werden, die bei Seeschiffen die Bezeichnung Schiffszertifikat, bei Binnenschiffen die Bezeichnung Schiffsbrief trägt.
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