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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Rudergänger

(helmsman) Das Mitglied der Bemitzung, das die Ruderpinne oder das Steuerrad bedient. Auf Jollen ist der R. gleichzeitig der (auch gesetzlich) verantwortliche Bootsführer oder Schiffer (Skipper), auf Kreuzeryachten und in der Berufsschiffahrt ist der R. nur ein Mann, der Ruderwache geht und das Fahrzeug nach dem vom Schiffer oder Steu­ermann angegebenen Kurs oder den entspre­chenden Ruderkommandos steuert. Dasjenige Besatzungsmitglied, welches die Ruderführung hat. Der R. muss bei der Steuerung -, luv- oder teegieriger Boote ausgleichend wirken. Er soll sehen, ob die Segel optimal entsprechend dem Wind stehen, muss ein Gefühl dafür haben, wann man zu hoch am Wind segelt und Fahrt verliert. Ein guter Rudergänger steuert seinen Kurs geradezu und gleicht Wellenbewegungen aus. Man erkennt ihn auch daran, dass die durchsegelte Wasserspur achteraus verhältnismäßig gerade ist und keine »Kuhschwänze« zu sehen sind.





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