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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Slip

(Schlipp) (slip) 1. Eine “Aufschleppe” oder Anlage, um Boote an Land ziehen (auf-slippen) oder zu Wasser lassen (abslippen) zu können. Ein S. besteht aus einer schiefen Ebene mit einer Neigung von 1 : 6 bis 1 : 10, die aus­reichend weit in das Wasser reicht, damit Boote mit ihrem Tiefgang über einen S.-Wagen schwimmen, dort befestigt und anschließend mit Rollen auf einer festen Betonfläche (Rampe) oder auf Gleispaaren mit Drahtseilen aufgeholt werden können. Sie werden anschließend über Dreh­scheiben oder Weichen in die Werfthalle oder ins Winterlager verfahren. Kleine Boote werden nicht über einen S., sondern eine Rampe aufge­holt. 2. Auf S. ist eine Leine gelegt, wenn man sie um einen Poller, durch einen Ring oder ei­nen anderen Beschlag geführt, aber beide Tampen an Bord belegt hat. So kann man, auch wenn das Ufer z. B. beim Ablegen außer Reich­weite liegt, durch Loswerfen eines Tampens die Leinenverbindung lösen und durch Holen am anderen Tampen die Leine an Bord bringen. 2. Slip, der (Schlupf) (slip) Auch Schlupf ge­nannter Vortriebsverlust am Propeller als Un­terschied zwischen seiner theoretischen Fortbe­wegung und seinem tatsächlichen Weg, wenn er im Wasser arbeitet.





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