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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Seefunkdienst

(Organisation) 1. Genehmigun­gen zum Betreiben von Seefunkstellen erteilt die Außenstelle Hamburg des Bundesamtes für Post- und Telekommunikation, Abk. BAPT. Sie ist auch für das Ausstellen von Seefunkzeugnis­sen zuständig. 2. Für genehmigte +Seefunkstel­len kann zur Teilnahme am (öffentlichen) S. per Auftrag durch die Deutsche Telekom, Nieder­lassung 3 in 21071 Hamburg, ein Seefunkanschluss eingerichtet und betreut werden. ­3. Genehmigte Seefunkstellen (ohne Seefunk­anschluss) können gegen eine geringe Monats­gebühr, die an die Bundeskasse zu zahlen ist, un­eingeschränkt am (nichtieentlichen) S. teilneh­men.





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