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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Seeamtsspruch

(decision or judgement of a [German] Marine Court) Die Entscheidung eines Seeamtes nach § 17 Seeunfallgesetz mit dem Ergebnis eines Untersuchungsverfahrens gegen die Beteiligten an einem Seeunfall. Ein S. ent­hält die Feststellungen über die Ursachen des See­unfalls und die mögliche Entscheidung über ein fehlerhaftes Verhalten eines Beteiligten sowie ge­gebenenfalls (bei einem Segler mit einem Sportbootführerschein See) die Entziehung die­ser Fahrerlaubnis für Sportboote und die Anord­nung eines Fahrverbotes. Ein S. ist schriftlich ab­zufassen und vom Vorsitzenden des Seeamtes und seinen Beisitzern zu unterzeichnen. Gegen einen S. kann Widerspruch beim Bundesoberseeamt in Hamburg (als zweiter Instanz) eingelegt wer­den, über den ohne mündliche Verhandlung ent­schieden wird. Entspricht der Widerspruchsbe­scheid nicht den Erwartungen des vom Seeamt gemaßregelten Beteiligten, kann er dagegen beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage erheben.





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