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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Schlepper

(tug, tow boat) Allgemein ein (kleineres) Schiff mit starker Antriebsanlage, das speziell zum Schleppen gebaut und einge­richtet ist. Man unterscheidet Hochsee-, Hafen-, Bugsier-, Binnen- oder Flußschlepper. Sinn­gemäss ist im Sinne der KVR auch jede -Yacht ein S., wenn sie als Anhang ein anderes Boot schleppt, und von beiden sind die entsprechenden Signale für einen Schleppzug zu setzen. Wer einen S. benutzt, also Schlepperhilfe in An­spruch nimmt, vereinbare vorher die entsprechen­de Schleppgebühr, damit das Abschleppen juri­stisch nicht als Hilfeleistung verstanden oder ausgelegt werden kann.





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