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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Selektivruf, Selektivrufverfahren

(selective calling system) Mit einem S. kann eine Küstenfunkstelle eine Seefunkstelle auch dann über vorliegenden Verkehr informieren, wenn diese nicht besetzt ist. Sie muss dazu jedoch mit einer Selektivrufnummer ausgestattet sein. Bei einer Aussendung eines S. nach dem DSC­oder SSFC-System werden die einzelnen Zif­fern der Nummer in Tonfrequenz umgesetzt. Der Selektivruf-Decoder wertet die Tonsignale aus und zeigt den Anruf bei der Seefunkstelle optisch und akustisch an. Ein S. wird sofort nach Eingang eines Funktelegramms oder einer Anmeldung für ein Seefunkgespräch ausgesandt.





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