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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Seemannsamt

(shipping office) Verwal­tungsbehörde, die für alle Angelegenheiten der Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge zu­ständig ist. Ein S. wird in Deutschland durch die Landesregierungen eingerichtet; hier gibt es ins­gesamt 36 Seemannsämter. Im Ausland werden die Aufgaben eines S. von den deutschen konsu­larischen und diplomatischen Vertretungen wahr­genommen. Ein S. ist für die Musterung und Ausstellung eines Seefahrtsbuches, für die Ein­haltung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung und der Richtlinien der SeeEG sowie für andere Aufgaben verantwortlich.





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